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    Allgemeine Information / Teilnahmevoraussetzungen

    Die aktuellen Maßnahmen basieren auf dem SGB II, § 16, der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II (ALG II)

    Die Auftragserteilung und Finanzierung erfolgt durch die jeweils zuständigen JobCenter. Die Zuweisung der Teilnehmer/innen erfolgt ausschließlich über die JobCenter.


    Bei MAE-Maßnahmen schließen die Teilnehmer/innen eine Teilnahmevereinbarung mit FORUM Arbeit & Projekte e.V.. Die Teilnehmer/innen sind weiterhin im Leis­tungsbezug der JobCenter und erhalten zusätzlich eine Mehraufwandentschädigung in Höhe von 1,50 € pro geleisteter Arbeitsstunde, maximal 200 € monatlich. Der Stundenumfang beträgt in der Regel 30 Stunden pro Woche.


    Bei Beschäftigungsmaßnahmen mit Entgelt schließen die Teilnehmer/innen einen Arbeitsvertrag mit FORUM Arbeit & Projekte e.V.. Die Teilnehmer/innen stehen  für die Dauer der Maßnahme in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsver­hältnis und in der Regel nicht mehr im Leistungsbezug der JobCenter. Die Vergütung beträgt in der Regel zwischen 900 € und 1.200 € brutto monatlich. Der Stundenum­fang beträgt 38,5 Stunden pro Woche.


    Die Arbeitsgelegenheiten/Zusatzjobs befinden sich grundsätzlich in nicht privatwirtschaftlichen Betrieben, Institutionen und Einrichtungen im Land Berlin. Hier arbeiten die Teilnehmer/innen so weit wie möglich entsprechend ihrer Qualifikation oder Neigung in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. Die Arbeitsgelegenheiten sind zusätzlich.

    Voraussetzung für die Teilnahme ist der Bezug von Arbeitslosengeld II und die Zuweisung in die Maßnahme durch das Jobcenter.


     
     

    Bundesagentur für Arbeit
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