Service | für Einsatzstellen   IMPRESSUM
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  • Service - Info für Einsatzstellen

    Für den Einsatz von zusätzlichen Arbeitskräften aus einem geförderten Beschäftigungsprogramm in Ihrer Einrichtung beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen.

    Welche Einsatzstellen kommen in Frage?
    Ihre Einrichtung muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • Gemeinnützigkeitsstatus (Vorlage des aktuellen Freistellungsbescheides vom Finanzamt)
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    • Körperschaft des öffentlichen Rechts (Anerkennung vom Finanzamt)
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    • Staatlich finanzierte Regeleinrichtung
    Welche Arbeitsgelegenheiten sind möglich?
    Die Tätigkeiten müssen folgende Kriterien erfüllen:

    • Gemeinnützigkeit - Die Arbeiten müssen den Interessen der Allgemeinheit dienen. Die Arbeiten dürfen nicht privaten, erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen.
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    • Zusätzlichkeit - Zusätzlich sind Arbeiten, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet würden.
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    • Keine Verdrängung regulärer Arbeitsplätze - Die Arbeitsgelegenheiten dürfen nicht zu Lasten bisheriger Planstellen eingerichtet werden.
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    • Keine Wettbewerbsverzerrung - Die Arbeitsgelegenheiten dürfen nicht zu Lasten von an Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes zu vergebende Leistungen eingerichtet werden.
    Sitz der Einrichtungen
    Die Einsatzstellen müssen sich innerhalb der Stadtgrenzen von Berlin befinden.

    Dauer und Umfang der Arbeitsgelegenheiten
    Arbeitsgelegenheiten können für die Dauer von 2 bis 12 Monaten besetzt werden.
    Der Stundenumfang beträgt in der Regel 30 oder 38,5 Wochenstunden.


    Kosten
    Der Einsatzstelle entstehen keine Personalkosten.

    Information
    Wenn Sie Interesse haben, eine/n Teilnehmer/in in Ihrer Einrichtung zu beschäftigen, wenden sie sich bitte an
    Herrn Eschler (030/259493-37)